Alle, die Wert auf einen gesunden Lebensstil legen, Kalorien einsparen und ihre Zähne schonen wollen. Assugrin ist als Tablette, aber auch als Süssstoffpulver sowie in flüssiger Form erhältlich. Assugrin kann also in allen Bereichen der Ernährung eingesetzt werden.
Süssstoffe zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen und gehören damit zu einer von internationalen (JECFA, SCF) und nationalen (BAG) Gremien bestens überwachten Warengruppe. Die Vorschriften dieser Gremien an das Produkt und dessen Verpackung sowie an die Positionierung und deren Auslobung sind sehr streng. In der Schweiz unterliegen alle Süssstoffe den Bestimmungen der Lebensmittelverordnung und der Zusatzstoffverordnung.
JECFA, das gemeinsame Expertenkomitee der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), legt für alle Lebensmittelzusatzstoffe sogenannte ADI-Werte fest (ADI = Acceptable Daily Intake = unbedenklicher Tageskonsum). Diese Werte werden nach eingehender Prüfung aller verfügbarer wissenschaftlichen Daten und Studien festgelegt. Dabei wird die im Tierversuch als unschädlich ermittelte Tagesration aus Sicherheitsgründen nochmals durch den Faktor 100 geteilt. Das ergibt dann den ADI-Wert oder die Menge pro Kilogramm Körpergewicht, die eine Person ihr ganzes Leben lang täglich ohne erkennbares Risiko verzehren darf.
Der ADI-Wert ist somit bei weitem kein toxikologischer Grenzwert. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung bezüglich der durchschnittlichen unbedenklichen Tagesration von Süssstoffen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen.
Konsumentenstudien haben ergeben, dass die durchschnittliche tägliche
Einnahme der einzelnen Süssstoffe wesentlich unter den festgesetzten
ADI-Werten liegen.
Einerseits benötigt man wegen der hohen Süsskraft nur sehr wenig
Süssstoff, andererseits werden in verschiedenen Produkten auch verschiedene
Süssstoffe verwendet, so dass die Gesamteinnahme des einzelnen Süssstoffes
geringer ist. Das Mischen von Süssstoffen verleiht den Produkten zudem
einen besseren Geschmack.
Der ADI-Wert wird bestimmt aufgrund sämtlicher verfügbarer wissenschaftlicher Daten über einen Zusatzstoff, im wesentlichen aber aufgrund von Langzeituntersuchungen bei Tieren mit extrem überhöhter Dosierung. Aufgrund dieser Daten wird eine Unbedenklichkeitsgrenze für Tiere bestimmt. Dann wird ein Sicherheitsfaktor von 100 genommen, um so eine noch höhere Sicherheit für den Menschen in allen Lebenslagen zu gewährleisten.
Der ADI-Wert ist somit bei weitem kein toxikologischer Grenzwert. Es handelt
sich lediglich um eine Empfehlung für die durchschnittliche Tagesration
von Süssstoffen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen über ein ganzes
Leben hinweg.
Bei Cyclamat ist ein ADI-Wert von 7 mg pro Kilo Körpergewicht festgesetzt. Das entspricht für eine 70 kg schwere Person einer täglichen Einnahme von 490 mg oder 23 Stück Assugrin Classic. Selbst wenn man kurzfristig mehr konsumiert, sind keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten, da sich, wie oben gesagt, die akzeptable Tagesdosis (ADI) auf die tägliche lebenslange Einnahme bezieht und daher lediglich eine Empfehlung für das langfristige Konsumverhalten darstellt.
(ADI-Wert = Menge an Süssstoff pro Kilogramm Körpergewicht, die Sie täglich Ihr ganzes Leben lang gefahrlos einnehmen dürfen)
Berechnungsbeispiel für eine Person mit 70 kg Körpergewicht:
| Assugrin Gold | ||
| 155 Stück | entspricht 620 g Zucker täglich | = 155 Würfelzucker |
| Assugrin Classic | ||
| 23 Stück | entspricht 92 g Zucker täglich | = 23 Würfelzucker |
| Assugrin Süsspulver | ||
| 6 g (12 TL) | entspricht 60 g Zucker täglich | = 15 Würfelzucker |
| Assugrin flüssig | ||
| 204 Tropfen (10 ml) | entspricht 102 g Zucker täglich | = 25 Würfelzucker |
Geben Sie Ihr Gewicht ein und berechnen Sie die Mengen an Süssstoff, die Sie täglich Ihr ganzes Leben lang gefahrlos einnehmen dürfen
Der ADI-Wert gilt natürlich auch für werdende Mütter. Normalerweise reichen diese Tagesmengen bei weitem aus, doch sollten sie auch einmal kurzfristig überschritten werden, ist dies bei einem Sicherheitsfaktor von 100 absolut unbedenklich für die Gesundheit.
Süssstoffe werden im allgemeinen zur Gewichtskontrolle und in Reduktionsdiäten verwendet. Kleinkinder verlangen eine energiereiche, ausgewogene Ernährung, so dass Süssstoffe für Kleinkinder bis zu 3 Jahren in den meisten Fällen nicht notwendig und daher nicht zu empfehlen sind. Im Fall von Diabetes oder bei Übergewicht können Süssstoffe auf ärztliche Anweisung und unter Berücksichtigung der Gewichtsklasse aber auch von Kleinkindem ohne Bedenken verwendet werden.
Bei grösseren Kindern ist einfach das geringere Körpergewicht zu berücksichtigen(ADI-Wert). Kinder sollten Light-Getränke und zuckerhaltige Limonaden nicht literweise trinken. Für den grossen Durst ist neutrales Wasser viel vernünftiger.