Hermes Süssstoff AG - Assugrin

Unbedenklichkeit von Süssstoffen

SACCHARIN

Die Geschichte von Saccharin ist über hundert Jahre alt. Es ist wahrscheinlich einer der am gründlichsten untersuchten Nahrungsmittelzusatzstoffe.

Im Jahre 1977 wurde die Sicherheit von Saccharin durch eine kanadische Tierstudie in Frage gestellt. Denn bei männlichen Ratten traten durch den Verzehr von Saccharin Blasentumore auf. Die Dosis, die an die Ratten verfüttert wurde, war jedoch extrem hoch. Umgerechnet auf den Menschen entsprach sie ungefähr 750 Flaschen süssstoffhaltiger Erfrischungsgetränke oder 10'000 Süssstoff-Tabletten pro Tag.

Alle seither vorgenommenen wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass dieser Effekt nur bei männlichen Ratten auftritt, denen extrem hohe Dosen Saccharin verfüttert wurden. Die Sicherheit von Saccharin für den Menschen im Rahmen des üblichen Verzehrs wurde jedoch bestätigt.

Mehr als 20 Untersuchungen an Menschen, einschliesslich der grössten je unternommenen Untersuchung über Blasenkrebs in den USA, erbrachten keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Saccharin und Krebsbildung.

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CYCLAMAT

Im Jahre 1969 wurde in den USA und in England aufgrund eines sehr umstrittenen Tierversuches Cyclamat verboten. In diesem Versuch traten bei Ratten, denen man eine extrem hohe Dosis Cyclamat verabreichte, Tumorbildungen auf. Eine Reihe weiterer Länder schränkte den Gebrauch von Cyclamat ein.

Seitdem wurden annähernd 75 Untersuchungen mit Cyclamat durchgeführt, die seine Sicherheit für den Menschen bestätigten.

Nach einer Prüfung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse kam das "Cancer Assessment Committee" der Lebens- und Arzneimittelbehörde der USA (FDA) im Jahre 1984 zu dem Schluss, dass Cyclamat nicht krebserregend ist. Diese Erkenntnis wurde von der "US National Academy of Sciences" in einer unabhängigen Prüfung dieses Berichtes im Jahre 1985 bestätigt.

Aufgrund neuer Untersuchungen haben viele gesetzgebende Behörden Cyclamat entweder für zusätzliche Lebensmittelbereiche genehmigt oder die empfohlenen Einnahmewerte erheblich erhöht (u.a. Dänemark, Schweden, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, die Schweiz und Israel).

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ASPARTAM

Aspartam wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Kommission, dem Gemeinsamen Experten-Ausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) der Weltgesundheits- und Welternährungsorganisation, der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA und mehr als 90 nationalen Zulassungsbehörden weltweit geprüft und für sicher befunden.

Aspartam ist durch die Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süssungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, zugelassen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt haben.

Für weitere Informationen über die Sicherheit von Aspartam klicken Sie hier: www.isabru.org

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ACESULFAM

In zahlreichen wissenschaftlichen Sicherheitsstudien konnten keine ungünstigen Auswirkungen festgestellt werden.

Nach Vorlage weiterer Sicherheitsstudien erhöhte das JEFCA-Komitee den ADI-Wert für Acesulfam-K sogar auf 15mg pro kg Körpergewicht und pro Tag.

Inzwischen ist Acesulfam-K weltweit in mehr als 70 Staaten zugelassen.

In den Staaten der Europäischen Union ist Acesulfam-K gemäss der Richtlinie 94/35 EG zur Verwendung in 43 Kategorien von Lebensmitteln und als Tafelsüssstoff zugelassen.

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