Süssstoffe zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen und gehören damit zu einer von internationalen (JECFA, SCF) und nationalen (BAG) Gremien bestens überwachten Warengruppe.
Die Vorschriften dieser Gremien an das Produkt und dessen Verpackung sowie an die Positionierung und deren Auslobung sind sehr streng.
In der Schweiz unterliegen alle Süssstoffe den Bestimmungen der Lebensmittelverordnung und der Zusatzstoffverordnung.