Was bedeuten “Ohne Zuckerzusatz”, “zuckerfrei” & Co.

In einer Welt, in der Gesundheitsbewusstsein und Ernährungsgewohnheiten wie Intervallfasten oder Keto-Diäten immer mehr in den Vordergrund rücken, sind Lebensmittelkennzeichnungen von entscheidender Bedeutung. Doch hinter Begriffen wie “Ohne Zuckerzusatz”, “zuckerfrei” und ähnlichen Aussagen verbirgt sich oft mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Während Verbraucher nach gesünderen Alternativen suchen, können falsche Auslegungen dieser Begriffe zu Missverständnissen führen.
Gerne werfen wir hier einen Blick hinter die Kulissen dieser Begriffe, um dich als Verbraucher zu unterstützen, informierte Entscheidungen über deine Ernährung zu treffen. Lass uns gemeinsam das Etikettengewirr entwirren und die Wahrheit über den Zucker in unseren Lebensmitteln herausfinden.
Die Themen im Überblick:
- “Ohne Zuckerzusatz” ist nicht gleich “ohne Zucker“
- “Zuckerfrei”: Bedeutung auf dem Etikett
- Süssungsmittel in Lebensmitteln erkennen
In der Schweiz ist der Einsatz von Süssstoffen in Lebensmitteln durch das Lebensmittelgesetz (LGV) geregelt. Das Lebensmittelgesetz und die dazugehörige Lebensmittelverordnung (LMV) legen die Anforderungen und Vorschriften fest, die für die Verwendung von Süssstoffen in Lebensmitteln gelten. Wagen wir einen Blick in die Gesetzes-Sprache gemäss den Schweizerischen Richtlinien:
“Ohne Zuckerzusatz”: Produkte, die als “Ohne Zuckerzusatz” gekennzeichnet sind, enthalten keine zugesetzten Zuckerarten oder andere Süssungsmittel. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das Produkt keinen Zucker enthält, da natürlicherweise vorkommende Zucker in den Zutaten vorhanden sein können. Es bezieht sich lediglich darauf, dass keine zusätzlichen Zucker oder Süssstoffe während der Herstellung hinzugefügt wurden.
“Zuckerfrei”: Lebensmittel, die als “zuckerfrei” gekennzeichnet sind, dürfen pro 100 Gramm oder 100 Milliliter höchstens 0,5 Gramm Zucker enthalten. Diese Bezeichnung gilt jedoch nicht für Lebensmittel, die von Natur aus Zucker enthalten, wie zum Beispiel Früchte. Es bezieht sich auf zugesetzten Zucker oder Süssstoffe.
Gemäss diesen Vorschriften müssen Lebensmittelhersteller den Einsatz von Süssstoffen und Zucker in ihren Produkten klar kennzeichnen und die zulässigen Höchstmengen einhalten.
“Ohne Zuckerzusatz” ist nicht gleich “Ohne Zucker”
Was bedeutet dies nun praktisch für dich? Nehmen wir als Beispiel ein gezuckertes Fruchtjoghurt: Dies enthält rund 20 g beigesetzten Zucker zum Süssen und rund 10 g Milchzucker, der natürlicherweise im Joghurt vorkommt. Zusammengerechnet enthält ein gezuckertes Joghurt rund 30g Zucker bzw. 30g Kohlenhydrate.
Wenn du nun ein Joghurt in deinen Einkaufswagen legst, welches die Bezeichnung «ohne Zuckerzusatz» trägt, enthält dies keine zugesetzten Zuckerarten. Es besteht nur aus Milch und lebenden Kulturen, ohne zusätzliche Aromen oder Süssstoffe. Damit sinkt der Kohlenhydratgehalt des Joghurts auf rund 10g Zucker bzw. 10g Kohlenhydrate pro Becher.
Was ebenfalls erlaubt ist, dass dieses Joghurt frische Früchte enthalten darf. Denn auch der in Früchten enthaltene Fruchtzucker ist natürlich. Der Kohlenhydrat- oder Zuckergehalt steigt damit aber bereits wieder auf rund 20 g Zuckerarten oder Kohlenhydrate pro Becher an. Du siehst, es ist nicht ganz so einfach!
Also zusammengefasst hier nochmals in der Übersicht:
- 1 Becher à 180g Naturjoghurt ohne Zuckerzusatz enthält rund 10g Kohlenhydrate oder Zuckerarten.
- 1 Becher à 180g Fruchtjoghurt ohne Zuckerzusatz enthält rund 20g Kohlenhydrate oder Zuckerarten.
- 1 Becher à 180g gezuckerter Fruchtjoghurt enthält rund 30g Kohlenhydrate oder Zuckerarten.
Du entscheidest also bei deinem Einkauf und beim genauen Betrachten der Zutatenliste, was dein Joghurt enthalten wird. Je nach Auswahl nimmst du deutlich weniger Zucker zu dir. Deine Gesundheit als auch dein Gewicht sagen danke. Selbstverständlich erreichst du dasselbe, wenn du deinen Naturjoghurt mit einem flüssigen Süssstoff von Assugrin süsst. Dein Joghurt wird einfach süsser, aber “zuckerfrei” und “ohne Zuckerzusatz”.
Zuckerfrei: Bedeutung auf dem Etikett
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Lebensmitteln, die als “zuckerfrei” gekennzeichnet sind und einen sehr geringen Zuckergehalt aufweisen. Hier sind einige Beispiele für zuckerfreie Lebensmittel:
- Zuckerfreie Getränke: Es gibt verschiedene zuckerfreie Getränke auf dem Markt, darunter zuckerfreie Limonaden, zuckerfreie Erfrischungsgetränke und zuckerfreie Tees. Diese enthalten oft Süssstoffe anstelle von Zucker. In unserer Rezept-Datenbank findest du übrigens auch leckere Möglichkeiten, bspw. zuckerfreien Zitronen-Eistee selbst zu machen.
- Zuckerfreie Süssigkeiten: Es gibt eine Vielzahl von zuckerfreien Süssigkeiten und Kaugummis auf dem Markt, die mit Süssstoffen gesüsst sind und einen minimalen Zuckergehalt aufweisen. Die jedoch- wenn du die Definition vor deinem geistigen Auge hast, durchaus Mehl oder andere Kohlenhydratträger enthalten dürfen. Das hat wiederum Auswirkungen auf den Kohlenhydratgehalt des Endprodukts.
- Zuckerfreie Müesliriegel: Es gibt Müesli- und Snackriegel auf dem Markt, die als “zuckerfrei” gekennzeichnet sind und keine zugesetzten Zuckerarten enthalten. Und auch diese können getrocknete Früchte wie Datteln, Feigen oder Honig enthalten, die ebenfalls eine Menge Kohlenhydrate enthalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass “zuckerfrei” nicht unbedingt bedeutet, dass das Lebensmittel keine Kohlenhydrate enthält. Viele zuckerfreie Lebensmittel enthalten möglicherweise immer noch Kohlenhydrate aus anderen Quellen wie Stärke. Menschen mit spezifischen diätetischen Bedürfnissen sollten daher die Zutatenliste und Nährwertangaben auf den Verpackungen sorgfältig studieren. Gerade im Diabetes– oder im Diätbereich möchten wir den Kohlenhydrat-Gesamtanteil senken. Daher machen nicht alle Produkte Sinn! Bleib kritisch und habe dein Bedürfnis vor Augen: wobei soll mir dieses Produktes helfen – satt machen, mich geniessen lassen, eine Sucht befriedigen? Hier kannst du noch mehr erfahren: Süsstoffe vs. Zucker – Was ist gesünder?
Süssungsmittel in Lebensmittel erkennen
Die Verwendung von Süssstoffen unterliegt strengen Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Verbraucher über den Gehalt und die Art der Süssstoffe in den Lebensmitteln informiert sind und die Gesundheit der Verbraucher geschützt wird.
Die zulässigen Süssstoffe und ihre Höchstmengen sind ebenfalls in den schweizerischen Lebensmittelvorschriften genau festgelegt. Lebensmittelhersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diesen Vorschriften entsprechen, um die Einhaltung der Gesetze und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Übrigens gibt es auch offizielle Empfehlungen, wie viel Zucker am Tag aufgenommen werden sollte. So sollte freier Zucker nicht mehr als 10% unserer täglichen Kalorienzufuhr ausmachen.
Um die Kontrolle über unseren Zuckerkonsum zu behalten, ist es ratsam, die Etiketten der Lebensmittelverpackungen sorgfältig zu lesen. Schau nicht nur nach “Zucker”, sondern auch nach seinen Verwandten wie Apfeldicksaft, Ahornsirup, Dextrose, Fruchtzucker/Fruktose, Gerstenmalzextrakt, Glucose, Glucose-Fruktose-Sirup, Invertzucker, Laktose, Kokosblütenzucker, Maissirup, Maltose, Maltodextrin, Malz, Molkepulver, Rohrzucker, Rübenzucker, Sorbit, Traubenzucker, Xylit oder Zucker. Diese versteckten Zucker können sich in scheinbar gesunden Produkten verbergen, von Müesliriegeln bis zu Joghurts. Ein aufmerksamer Blick auf die Zutatenliste ist entscheidend.
Wir wünschen dir entspanntes Einkaufen!